WELCHEN ROLLER MIT FÜHRERSCHEINKLASSE B WÄHLEN?

Der Inhaber eines Führerscheins der Klasse B hat die Möglichkeit, Kleinkrafträder oder 125 cm³-Roller zu fahren. Voraussetzungen dafür sind, er oder sie fährt nur in Deutschland und erfüllt einige obligatorische Bedingungen, die wir weiter unten erläutern.

Was sind die Bedingungen für das Fahren eines Rollers mit Führerscheinklasse B?

Das Führen von Leichtkrafträdern oder dreirädrigen Rollern der Klasse L5e ist für Inhaber eines Führerscheins der Klasse B unter folgenden Bedingungen möglich: Sie müssen den Führerschein vor mindestens fünf Jahren erworben haben, eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren und mindestens ein Alter von 25 Jahren erreicht haben, um dreirädrige Motorroller mit 125 cm³ Hubraum führen zu dürfen.

Aus was besteht die praktische Ausbildung?

Die obligatorische praktische Ausbildung zum Führen eines 125 cm³-Rollers kann bereits im Monat vor dem Jahrestag des fünfjährigen Erwerbs der Fahrerlaubnis absolviert werden. Diese Ausbildung findet in einer regulären Fahrschule statt und dauert (mindestens) neun Stunden: Die ausschließlich klassenspezifische theoretische Schulung dauert mindestens 4 Unterrichtseinheiten. Sie soll die grundlegende Funktionsweise von Fahrzeug und Motor, sowie die Durchführung der notwendigen Kontrollen erklären. Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 5 Unterrichtseinheiten. Zu Beginn findet der praktische Teil in Form eines Platztrainings und dem Fahren der Grundfahraufgaben statt. Daraufhin folgt die Ausbildung auf Kraftfahrstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit. Über einen Zeitraum von fünf Stunden erhält der zukünftige Fahrer die Sicherheitsratschläge, die man benötigt, um seine Geschwindigkeit auf die zugrundeliegenden Situationen anzupassen, um die Einfahrt in eine Kurve zu meistern usw. Nach Abschluss der Ausbildung wird dem Inhaber einer Fahrerlaubnis Klasse B, dann die Berechtigung durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Kann auf die obligatorische Ausbildung verzichtet werden?

Die Ausbildung ist jedoch nicht für jeden vorgeschrieben. Der Erwerb eines Führerscheins der Klasse 3 mit der Gleichstellung zur heutigen Klasse B, vor dem 1. März 1980, befreit den Inhaber von der Ausbildung.

FAQ Übersicht